Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz
Die
Berufsgenossenschaften, BG
BGs:Die
Berufsgenossenschaften haben mit allen geeigneten Mitteln auf
Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
hinzuwirken.Sie sind ermächtigt
verbindliche Unfall-Verhütungsvorschriften zu erlassen.