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Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz
Die Berufsgenossenschaften, BG

BGs:Die Berufsgenossenschaften haben mit allen geeigneten Mitteln auf Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hinzuwirken.Sie sind ermächtigt verbindliche Unfall-Verhütungsvorschriften zu erlassen.