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Arbeitsmedizinische Begutachtung

Arbeitsunfähig

ist derjenige, der nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seiner Krankheit imstande ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu verrichten.

Berufsunfähig

ist derjenige, der aufgrund einer Erkrankung, eines Gebrechens, körperlicher u./o. Geistiger Schwäche nicht mehr in der Lage ist, wenigstens die Hälfte dessen zu verdienen, was ein Gesunder mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten verdient.

Erwerbsunfähig

ist derjenige, der aufgrund einer Krankheit, eines Gebrechens, körperlicher u./o. Geistiger Schwäche nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nachzugehen oder mehr als nur gerigfügige Einkünfte zu erzielen.